Rechte & Unterstützung
ADHS Kind: Pflegegrad, GdB & finanzielle Hilfen beantragen
Ein ehrlicher Überblick, was Familien mit ADHS-Kind beantragen können – und worauf es wirklich ankommt.
10 Min. Lesezeit · Für Eltern, die Unterstützung beantragen wollen · Von betroffenen Eltern
Ob Pflegegrad, Grad der Behinderung (GdB) oder Eingliederungshilfe – wenn dein Kind ADHS hat, fragst du dich wahrscheinlich: Was steht uns eigentlich zu, und wo fange ich überhaupt an? Die ehrliche Antwort: Es gibt tatsächlich Unterstützungsmöglichkeiten, aber der Weg dorthin ist oft mühsam und der Ausgang hängt stark davon ab, wie gut du den konkreten Hilfebedarf deines Kindes dokumentierst.
Dieser Artikel gibt dir einen realistischen Überblick über die wichtigsten Stellen und Anträge – von der Pflegekasse über das Versorgungsamt bis zur Schule. Wir erklären, worauf es bei der Antragstellung ankommt, wo du kostenlose Beratung bekommst und was du als nächsten Schritt tun kannst.
1. Pflegegrad beantragen: Was bedeutet das für ADHS-Kinder?
Einen Pflegegrad können Kinder mit ADHS über die gesetzliche Pflegekasse beantragen – zuständig ist automatisch die Krankenkasse deines Kindes. Die Einstufung richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) und bewertet, wie selbstständig dein Kind in verschiedenen Lebensbereichen ist: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Alltagsgestaltung.
Bei ADHS-Kindern ist vor allem das Modul „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen" relevant: Wenn dein Kind zum Beispiel stark ausgeprägte Impulskontrollprobleme hat, nachts Begleitung braucht, sich selbst gefährdet oder stark fremdbestimmt werden muss, kann das in die Bewertung einfließen. Auch der Schlaf-Wach-Rhythmus und die Notwendigkeit, ständig beaufsichtigt zu werden, spielen eine Rolle.
Was du wissen solltest: Der Medizinische Dienst (MD) oder Medicproof kommt zu einem Hausbesuch und bewertet die Situation. Dein Pflegetagebuch und ärztliche Berichte sind dabei dein wichtigstes Werkzeug. Je konkreter du beschreibst, was du täglich an Unterstützung leistest, desto aussagekräftiger ist die Begutachtung.
Pflegegrad 1 oder 2 sind bei ADHS ohne schwere Begleitdiagnosen am häufigsten realistisch – höhere Grade setzen in der Regel deutlich umfangreichere Einschränkungen voraus. Lass dich nicht entmutigen, wenn der erste Bescheid niedrig ausfällt: Du hast das Recht auf Widerspruch.
2. Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehindertenausweis
Der Grad der Behinderung (GdB) wird beim Versorgungsamt (in manchen Bundesländern: Amt für soziale Angelegenheiten oder Landesamt für Soziales) beantragt – getrennt von der Pflegekasse. Der Antrag ist kostenlos. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).
Bei ADHS richtet sich der GdB nach der Schwere der psychischen Funktionsbeeinträchtigung. Eine leichte bis mittelschwere ADHS wird häufig mit einem GdB von 20 bis 30 bewertet, was noch keinen Schwerbehindertenausweis ergibt (dafür wäre ein GdB von mindestens 50 notwendig). Höhere GdB-Werte sind möglich, wenn weitere Diagnosen hinzukommen – z. B. Autismus-Spektrum-Störung, Angststörungen, Entwicklungsverzögerungen oder andere psychische Erkrankungen.
Was bringt ein GdB auch unterhalb von 50? Schon ein GdB von 20 oder 30 kann in bestimmten Bundesländern oder Schulen als Grundlage für Nachteilsausgleiche dienen (z. B. Zeitzuschläge bei Prüfungen, Einzelförderung). Außerdem ist er eine wichtige Grundlage, wenn sich der Zustand deines Kindes verschlechtert und ein höherer GdB oder ein Schwerbehindertenausweis später sinnvoll wird.
Mit einem GdB von 50 oder mehr (Schwerbehindertenstatus) kommen weitere Vergünstigungen in Frage: z. B. Freifahrt im ÖPNV, Steuervorteile für die Familie oder besonderer Kündigungsschutz. Die genauen Leistungen variieren je nach Bundesland und GdB-Merkzeichen – bitte prüfe das beim Versorgungsamt oder einer Beratungsstelle.
3. Eingliederungshilfe, Teilhabe & weitere Leistungen
Neben Pflegegrad und GdB gibt es weitere Unterstützungsformen, die für Familien mit ADHS-Kind relevant sein können:
- Eingliederungshilfe (SGB IX): Diese Leistung hilft Kindern mit wesentlichen Behinderungen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben – z. B. durch Schulbegleitung (Integrationshelfer/in), Therapieleistungen oder Freizeitangebote. Zuständig ist in der Regel das Jugendamt (Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII) oder das Sozialamt, je nach Alter und Diagnose des Kindes. Bei ADHS greift häufig § 35a SGB VIII (seelische Behinderung), wenn eine drohende oder bestehende seelische Behinderung festgestellt wird.
- Schulbegleitung: Wenn dein Kind in der Schule aufgrund der ADHS eine individuelle Begleitung braucht, kann eine Schulbegleitung beantragt werden – oft über das Jugendamt. Ärztliche und ggf. schulpsychologische Berichte sind notwendig.
- Nachteilsausgleich in der Schule: Unabhängig von GdB oder Pflegegrad können Schulen auf Antrag Nachteilsausgleiche gewähren – z. B. mehr Zeit bei Prüfungen, gesonderte Sitzplatzregelungen, Vorlesen von Aufgaben. Die Voraussetzungen regelt jedes Bundesland selbst; sprich dazu mit der Schulleitung oder dem Schulpsychologischen Dienst.
- Kinderkrankengeld / Freistellung: Wenn dein Kind wegen seiner psychischen Erkrankung längere Zeit zu Hause betreut werden muss, kann in bestimmten Situationen Kinderkrankengeld in Frage kommen. Wende dich an deine Krankenkasse.
- Kur oder Reha für Mütter/Väter: Pflegende und stark belastete Eltern können selbst eine Mutter-/Vater-Kind-Kur oder eine Reha beantragen. Informationen gibt es bei der Krankenkasse oder bei Einrichtungen wie dem Müttergenesungswerk.
4. So bereitest du einen Antrag gut vor
Der häufigste Fehler bei Anträgen: Der Alltag mit dem Kind wird zu positiv beschrieben, weil Eltern nicht klagen wollen. Dabei zählt für die Bewertung ausschließlich, was dein Kind nicht oder nur mit Unterstützung kann – und wie viel Zeit du täglich damit verbringst.
Das Pflegetagebuch: Führe für mindestens zwei Wochen ein Pflegetagebuch, bevor du den Antrag stellst. Notiere darin täglich: Wann braucht dein Kind dich? Wie lange? Für was genau? Das kann sein: Einschlafroutine (wie lang, wie aufwendig?), Morgenpflege (muss es erinnert und begleitet werden?), Hausaufgaben (wie viel Begleitung nötig?), Essenssituationen (gibt es Schwierigkeiten?), Konflikte und Krisen (Häufigkeit, Intensität). Konkrete Stundenzahlen und Beispiele sind wertvoller als allgemeine Beschreibungen.
Ärztliche Unterlagen: Sorge dafür, dass du aktuelle Berichte vom Kinder- und Jugendpsychiater oder -psychotherapeuten hast, die den funktionalen Hilfebedarf beschreiben – nicht nur die Diagnose. Frage deinen Arzt gezielt danach, ob er die Alltagsbeeinträchtigungen im Bericht ausführlich benennen kann.
Schule und Therapeuten einbeziehen: Berichte aus der Schule, vom Ergotherapeuten oder Logopäden können den Antrag stützen. Je mehr Stellen bestätigen, dass dein Kind Unterstützung braucht, desto besser.
Widerspruch nicht scheuen: Ablehnungen oder zu niedrige Einstufungen sind häufig. Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – hol dir dabei Unterstützung von Beratungsstellen wie dem VdK oder der EUTB.
5. Wo du kostenlose Beratung und Unterstützung bekommst
Du musst das nicht alleine herausfinden. Es gibt kostenlose und unabhängige Beratungsangebote, die dir bei Anträgen und Widersprüchen helfen:
- EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung: Bundesweit kostenlose Beratung zu allen Fragen rund um Behinderung, Teilhabe und Anträge. Besonders geeignet, wenn du nicht weißt, wo du anfangen sollst. Mehr unter teilhabeberatung.de.
- VdK – Sozialverband Deutschland: Hilft bei Widersprüchen, Klagen und der Antragstellung, z. B. zum GdB oder Pflegegrad. Mitglieder können rechtliche Unterstützung erhalten. Mehr unter vdk.de.
- ADHS Deutschland e.V.: Selbsthilfeverband für Betroffene und Angehörige, bietet Informationen, Beratung und den Kontakt zu regionalen Selbsthilfegruppen. Mehr unter adhs-deutschland.de.
- Familienratgeber (Aktion Mensch): Übersicht über Leistungen, Hilfen und Anlaufstellen für Familien mit behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern. Mehr unter familienratgeber.de.
- Jugendamt und Sozialamt: Dein Jugendamt ist erste Anlaufstelle für Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Das Sozialamt ist zuständig, wenn dein Kind älter als 18 Jahre ist oder andere Sozialleistungen in Frage kommen.
Plane ausreichend Zeit ein: Anträge und Widersprüche können Monate dauern. Ein früher Start und gute Dokumentation helfen mehr als Eile.
Deine Checkliste
- Pflegetagebuch mindestens zwei Wochen führen – täglich, konkret, mit Zeitangaben
- Aktuelle ärztliche Berichte anfordern, die Alltagsbeeinträchtigungen (nicht nur die Diagnose) beschreiben
- Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen und Hausbesuch gut vorbereiten
- Antrag auf Feststellung des GdB beim zuständigen Versorgungsamt einreichen
- Jugendamt auf Schulbegleitung und Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ansprechen
- Nachteilsausgleich in der Schule schriftlich beantragen und dabei Arztbericht beifügen
- Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen und EUTB oder VdK um Unterstützung bitten
Häufige Fragen
Bekommt mein Kind mit ADHS einen Pflegegrad?
Ob dein Kind mit ADHS einen Pflegegrad bekommt, hängt nicht von der Diagnose allein ab, sondern vom dokumentierten Hilfebedarf im Alltag. ADHS allein führt häufig zu einem Pflegegrad 1 oder 2, wenn der Alltag nachweislich erhebliche Unterstützung erfordert – etwa bei Verhaltenssteuerung, Schlaf oder Selbstversorgung. Höhere Pflegegrade sind selten und setzen meist schwere Begleitdiagnosen voraus. Ein Pflegetagebuch und ärztliche Berichte sind entscheidend für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Wie hoch ist der GdB bei ADHS?
Der GdB bei ADHS liegt häufig zwischen 20 und 30, was noch keinen Schwerbehindertenausweis ergibt. Ein GdB von 50 oder mehr (Schwerbehinderung) wird nur zuerkannt, wenn die Beeinträchtigungen besonders schwer sind oder weitere Diagnosen hinzukommen. Entscheidend ist der konkrete Funktionsverlust deines Kindes im Alltag, nicht allein die Diagnose ADHS. Das Versorgungsamt entscheidet auf Basis ärztlicher Berichte – je genauer diese den Alltagsalltag beschreiben, desto besser.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad für mein ADHS-Kind?
Den Pflegegrad beantragst du formlos oder per Formular bei der Pflegekasse deines Kindes – das ist die Pflegeabteilung der gesetzlichen Krankenkasse. Nach dem Antrag schickt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) zu einem Hausbesuch. Bereite dich darauf vor, indem du ein Pflegetagebuch führst und aktuelle Arztberichte vorlegst. Schildere beim Besuch ehrlich, was dein Kind nicht alleine kann – beschönige nichts.
Was steht mir als Elternteil eines ADHS-Kindes finanziell zu?
Was dir finanziell zusteht, hängt von der Einstufung und den bewilligten Leistungen ab. Mögliche Unterstützungen sind: Pflegegeld (bei Pflegegrad), Entlastungsleistungen der Pflegekasse, Steuervorteile durch den Behinderten-Pauschbetrag (bei GdB), ÖPNV-Vergünstigungen (bei Schwerbehinderung), Kostenübernahme für Schulbegleitung oder Therapie (über Jugendamt/Eingliederungshilfe). Konkrete Beträge können sich ändern – bitte prüfe aktuelle Richtwerte direkt bei deiner Pflegekasse, dem Versorgungsamt oder einer Beratungsstelle wie der EUTB.
Kann mein ADHS-Kind einen Schwerbehindertenausweis bekommen?
Ein Schwerbehindertenausweis ist möglich, wenn der GdB mindestens 50 beträgt. Bei ADHS allein wird dieser Wert selten erreicht – es sind in der Regel zusätzliche Diagnosen oder besonders schwere Beeinträchtigungen nötig. Beantrage zunächst die Feststellung des GdB beim Versorgungsamt und lass den Wert regelmäßig überprüfen, wenn sich der Zustand deines Kindes verschlechtert. Auch ein niedrigerer GdB kann bereits Nachteilsausgleiche in der Schule ermöglichen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und GdB bei ADHS?
Pflegegrad und GdB sind zwei völlig getrennte Systeme. Den Pflegegrad beantragst du bei der Pflegekasse – er regelt Pflegeleistungen nach SGB XI und fragt: Wie viel Unterstützung braucht dein Kind im Alltag? Den GdB beantragst du beim Versorgungsamt – er bewertet die dauerhafte Beeinträchtigung durch die Behinderung und kann Steuervergünstigungen, Nachteilsausgleiche und (ab GdB 50) den Schwerbehindertenausweis ermöglichen. Du kannst beides parallel beantragen – sie schließen sich nicht aus.